Aufgabe & Zweck

Wer kann den Vereinigten beitreten?

Neben den Guuggenmusigen sind auch Tambourenvereine, Kleinformationen und Wagen- und Maskengruppen Teil unserer Grossorganisation. Die Mitglieder der Vereinigten können aus Stadt und Agglomeration Luzern stammen. Der Vorstand hat die Agglomerationsgemeinden in Anlehnung an eine Definition des Bundesamtes für Statistik ein für allemal wie folgt definiert: Gemeinden Emmen, Rothenburg, Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Horw, Kriens, Littau, Meggen, Root, Udligenswil sowie Hergiswil (NW).

Aufgabe und Zweck

Wir verstehen uns in erster Linie als reine Dachorganisation, um unseren Mitgliedern den Umgang mit Behörden und Ämtern zu ersparen. Es ist uns bisher z.B. gelungen, ein generelles Wagenverbot durch die Feuerwehr in der Altstadt abzuwenden. Auch die Zusammenarbeit mit der Polizei ist unproblematischer, wenn Eure Fragen und Probleme durch uns weitergegeben werden. Weiter sind wir aus Platzmangel sehr darum bemüht, die „Besuche“ von fremden Musigen (aus Gurtnellen, Hochdorf usw.) einzuschränken.

Daneben organisieren wir natürlich auch noch einige Anlässe, die aus dem Luzerner Fasnachtskalender nicht mehr weg zu denken sind.

Statuten

Statuten die Vereinigte Downloaden

Pflichten der Mitglieder

Jahresbeitrag: Fr. 200.00 (zahlbar im Herbst, inkl. SUISA Gebühr)

Sonstige Unkosten: Aufgenommene Anwärter und jubilierende Mitglieder bezahlen Fr. 250.00, was einem Anteil an einer Runde Kafi-Zwätschge an der Delegiertenversammlung (DGV) entspricht. Dieser Beitrag wird erstmals bei Jubi-Mitgliedern ab dem 25. Jubiläum alle fünf Jahre durch uns erhoben und dient der „Vervollkommnung“ unserer jährlichen DGV. Den Mitgliedern ist es frei gestellt, den Betrag für eine Kafi-Runde abzugeben oder für diesen Betrag an der DGV selbst etwas auf die Beine zu stellen (z.B. einen Apéro als Eingangskontrolle, einen unterhaltsamen Gag usw.). Erlaubt ist ausser einem Guuggenmusigauftritt grundsätzlich alles.